Der Bund der Freunde des Hölderlin-Gymnasiums Heidelberg e.V. stellt ein Bankkonto zur Verfügung, das von Lehrkräften dazu verwendet werden kann, Beiträge für Klassenfahrten oder andere schulische Veranstaltungen von Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern einzusammeln. Lehrkräfte, die das Bankkonto in diesem Sinne nutzen möchten, erkennen die folgenden Regelungen an:

  1. Zu Beginn einer Geldsammlung informiert die verantwortliche Lehrkraft den Bund der Freunde an die E-Mail-Adresse bdf-hoelderlin-hd@web.de über die geplante Geldsammlung. In dieser E-Mail sind folgende Angaben enthalten:
    • Verwendungszweck des gesammelten Geldes (z.B. „Klassenfahrt Klasse 7a“).
    • Höhe des erwarteten Beitrags (z.B. 75,50 € oder „variabel“).
    • Beginn und Ende des Sammlungszeitraums (Dauer: maximal 3 Wochen).
    • Bankkonto, auf das die Gelder am Ende der Sammlung überwiesen werden sollen.
  2. Die verantwortliche Lehrkraft informiert nun die Schülerinnen und Schüler über die Sammlung. Sie bittet darum, einen aussagekräftigen Verwendungszweck anzugeben, aus dem der Name der Schülerin oder des Schülers und der Zweck der Überweisung hervorgeht (z.B. „Max Mustermann Kassenfahrt Klasse 7a“). Die Bankdaten des Kontos sind:
    Volksbank Heidelberg-Neckartal eG
    IBAN: DE69 6729 1700 0100 0127 66
    BIC: GENODE61NGD
  3. Die Verwendung dieses Bankkontos für schulische Zwecke ist kostenfrei. Der Bund der Freunde des Hölderlin-Gymnasiums Heidelberg e.V. stellt keine Spendenquittungen für Beiträge aus, die auf dieses Konto eingezahlt werden.
  4. Wenn Gelder eingehen, die wegen fehlender Angaben im Verwendungszweck keiner konkreten Sammlung zugeordnet werden können, werden sie an den Absender zurücküberwiesen.
  5. Ein direkter Lesezugriff auf das Bankkonto durch die verantwortliche Lehrkraft ist leider nicht möglich. Am Ende des Sammlungszeitraums wird der verantwortlichen Lehrkraft mitgeteilt, welche Beiträge auf das Konto eingegangen sind. Die eingegangenen Gelder werden auf das Konto überwiesen, das in der Anmeldung der Sammlung angegeben wurde.
  6. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung der zuständigen Lehrkraft, die Vollständigkeit der Zahlung zu prüfen und ggf. weitere Schritte einzuleiten.
  7. Gelder, die nach dem Ende einer Sammlung eingehen, werden in jedem Falle an den Absender zurücküberwiesen.